Ihr Partner im Strafrecht

Kompetente Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen: Von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung.

Das deutsche Strafrecht ist überwiegend im Strafgesetzbuch geregelt. Daneben enthalten jedoch auch zahlreiche Spezialgesetze eigene Straftatbestände, etwa die Abgabenordnung für Steuerdelikte, das Betäubungsmittelgesetz für Drogendelikte oder das GmbH-Gesetz für wirtschaftsbezogene Straftaten.

Die möglichen Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Die Geldstrafe bemisst sich nach dem Einkommen des Betroffenen. Schon eine Strafe von 30 Tagessätzen, die bei einfachen Delikten nicht unüblich ist, kann spürbare finanzielle Auswirkungen haben. In vielen Fällen lässt sich aber eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer deutlich geringeren Geldauflage erreichen.

Für Jugendliche und Heranwachsende gelten besondere Regeln. Das Jugendgerichtsgesetz verfolgt vor allem erzieherische Ziele und eröffnet daher eigene Verfahrenswege und Sanktionsformen.

Von zentraler Bedeutung in jedem Strafverfahren ist die Strafprozessordnung. Sie regelt nicht nur den Ablauf von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, sondern auch die Eingriffsbefugnisse der Ermittlungsbehörden. Dazu gehören etwa Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Telefonüberwachungen, Blutentnahmen und Untersuchungshaft.

Solche Maßnahmen sollten nie widerspruchslos hingenommen werden. Es ist wichtig, keine vorschnellen Angaben zu machen und frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft die Rechtmäßigkeit des Vorgehens, wahrt Ihre Rechte und entwickelt eine geeignete Verteidigungsstrategie.

Das Gleiche gilt bei einer polizeilichen Vernehmung. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Deshalb sollte vor einer Einlassung stets ein Anwalt konsultiert und Akteneinsicht beantragt werden – selbst dann, wenn der Vorwurf unbegründet erscheint.

Ich berate und verteidige Mandanten im gesamten Düsseldorfer Raum in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Von der ersten Vorladung über die Verhandlung bis hin zur Berufung stehe ich Ihnen als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite.

Der Strafbefehl

Strafbefehl erhalten, wie geht man vor?

Ein Strafbefehl kann schnell erhebliche Folgen haben: Er gilt rechtlich wie ein Urteil und kann Geldstrafen, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen zur Bewährung enthalten. Viele Betroffene sind überrascht, weil sie nie vor Gericht waren und plötzlich Post von der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erhalten.

Ein Strafbefehl wird ohne mündliche Verhandlung erlassen, allein auf Grundlage der Ermittlungsakte. Das bedeutet: Das Gericht entscheidet, ohne Ihre Sicht der Dinge zu kennen. Umso wichtiger ist es, schnell und überlegt zu handeln.

Widerspruch gegen den Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf wird der Strafbefehl rechtskräftig, und er gilt wie ein strafrechtliches Urteil.

Nach dem Einspruch prüft das Gericht den Fall erneut und es kann eine Hauptverhandlung stattfinden, in der Sie sich mit anwaltlicher Unterstützung verteidigen können. In vielen Fällen lässt sich der Strafbefehl jedoch schon vorher durch anwaltliche Stellungnahme oder Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft korrigieren oder ganz abwenden.

Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist

Ein Strafbefehl bedeutet nicht, dass die Schuld bereits feststeht. Häufig beruhen die Entscheidungen auf einseitigen Ermittlungen oder Missverständnissen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, die Beweislage prüfen und die beste Verteidigungsstrategie entwickeln.

Ziel ist es, unnötige Vorstrafen zu vermeiden, Geldstrafen zu senken oder das Verfahren ganz einzustellen.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
Warten Sie nicht, bis die Frist abläuft! Nehmen Sie sofort Kontakt auf. Gemeinsam prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt.

Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten

Schnelle und verlässliche Hilfe bei verkehrsrechtlichen Verfahren

Verkehrsdelikte gehören zu den häufigsten rechtlichen Problemen im Alltag. Ob Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt, schon ein vermeintlich kleiner Vorwurf kann erhebliche Konsequenzen haben. Neben Geldbußen drohen Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.

Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits im frühen Stadium des Verfahrens entscheidende Weichen gestellt werden. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann verhindern, dass aus einem Bußgeldverfahren ein Strafverfahren wird. Ich prüfe die Erfolgsaussichten eines Einspruchs, beantrage Akteneinsicht und beurteile die Beweisgrundlage, beispielsweise bei Geschwindigkeitsmessungen oder Alkohol- und Drogentests.

Zu den häufigsten Fällen gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht und fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr. Auch Fragen der Halterhaftung und des Führerscheinentzugs sind regelmäßig von großer Bedeutung.

Ich begleite Sie in allen Bußgeld- und Strafverfahren im Verkehrsrecht, berate Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten und vertrete Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht mit dem Ziel, die Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten.

 

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Nachricht wurde erfolgreich gesendet

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.